Freie Christliche Bekenntnisschule Molbergen

Schulbus

Wie gelangt mein Kind zur Schule?

Nach § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes sind die Landkreise Träger der Schülerbeföderung. Sie haben die in ihrem Gebiet wohnenden Kinder unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern oder ihnen oder ihren Erziehungsberechtigten die notwendigen Aufwendungen für den Schulweg zu erstatten. Die Schülerbeförderung gehört zum eigenen Wirkungskreis der Landkreise.
Gemäß der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Cloppenburg besteht ein Anspruch auf Schülerbeförderung ab einer Entfernung von 2 km zur gewählten Schulform.
Wenn für Ihr Kind eine Schülerbeförderung in Frage kommt, dann sprechen Sie uns bitte an. Gerne beraten wir Sie auf Ihre individuelle Situation bezogen.